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Die künftige Abfallentsorgung und Stadtreinigung – aber wie?
Unter welchen Bedingungen soll in Zukunft die Müllabfuhr und Straßenreinigung erfolgen? Ist die vollständige Rückführung in einen kommunalen Betrieb der richtige Weg? Oder ist es sinnvoller, diese Dienstleistungen in gemeinsamen Betrieben mit privaten Unternehmen zu erbringen – also einer nur teilweisen Rekommunalisierung? Dies sind derzeitig intensiv diskutierte Fragen, für die ich als umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion zuständig bin.
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Dazu einige Hintergründe, die man kennen muss, um die Diskussion zu verstehen.

1. Warum verlängern wir die derzeitigen Verträge nicht einfach?
Eine einfache Verlängerung ist rechtlich nicht möglich. Entweder führt die Stadtgemeinde die Müllabfuhr und Straßenreinigung künftig in eigener Regie durch, oder sie muss diese europaweit ausschreiben. Bei einer Ausschreibung gibt es jedoch ein spezielles Risiko: Wenn die bisherige Auftragnehmerin, die Entsorgung Nord (ENO), den Auftrag nicht mehr bekäme und anschließend in Konkurs ginge, hätten rund 300 ENO-Beschäftigte einen vertraglichen Anspruch auf eine Rückkehr in den öffentlichen Dienst. So lautet eine Vereinbarung, die 1998 bei der Privatisierung der früheren Bremer Entsorgungsbetriebe getroffen wurde.

Eine solche ungeplante Rückkehr auf nicht mehr vorhandene Arbeitsplätze würde der Stadtgemeinde Bremen über Jahre hinweg finanzielle Mehrbelastungen von schätzungsweise 100 bis 130 Millionen Euro bescheren. Angesichts der ohnehin schwierigen finanziellen Situation Bremens muss eine solche Rückkehr vermieden werden.

Am einfachsten wäre es, wenn die Stadtgemeinde die Müllabfuhr und Straßenreinigung wieder selbst übernähme. Dann können die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf jeden Fall auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen verbleiben.

Vorteile einer vollständigen Rekommunalisierung
Eine vollständige Rekommunalisierung hätte besonders in zwei weiteren Punkten Charme:
Zum einen könnte dann die Entsorgung und Reinigung unter einem unternehmerischen Dach erfolgen. Die derzeit sehr starke Zersplitterung könnte überwunden werden. Ohne langfristige Verträge mit Dritten wäre die Stadtgemeinde Bremen zudem flexibler, um auf neue Anforderungen in der Abfallentsorgung und -verwertung zu reagieren.
Zum anderen wäre die kommunale Erbringung der Entsorgung- und Reinigungsleistungen nach den heutigen Bestimmungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Bürgerinnen und Bürger sowie der Bremer Haushalt würden insgesamt von Kosten in Millionenhöhe entlasten werden.

2. Warum entscheiden wir uns nicht einfach für die vollständige Rekommunalisierung?
Die 1998 geschlossenen Verträge zur Privatisierung der Müllabfuhr und der Straßenreinigung enthalten leider keine Regelungen für den Fall einer Rekommunalisierung. Die Stadtgemeinde Bremen kann daher nicht einfach die ENO übernehmen und in eigener Regie fortführen. Sie müsste wahrscheinlich ein eigenes neues Unternehmen aufbauen – und das wirft natürlich Fragen auf:
Welches Know-how und welche Kosten erfordert ein solcher Neuaufbau? Wie könnte die Überleitung der jetzigen Beschäftigten erfolgen? Wo finden sich die notwendigen Grundstücke für die Betriebshöfe? Und vor allem: Wird die Stadtgemeinde Bremen in der Lage sein, die Dienstleistungen wieder selbst operativ zu steuern?

Fragen klären, Risiken minimieren
Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Eine fundierte Klärung dieser Fragen ist aber unbedingt nötig. Es muss gewährleistet werden, dass die Abfallentsorgung in Bremen verlässlich, kostengünstig und ökologisch qualitativ hochwertig bleibt. Hier dürfen keine unkalkulierbaren Risiken eingegangen werden.

3. Warum wählen wir nicht einfach ein Beteiligungsmodell mit Privaten?
Ein Gemeinschaftsunternehmen mit Privaten würde die Schwierigkeiten und Risiken eines gänzlichen Neuaufbaus vermeiden. Sie ist aber auch nicht ohne Weiteres der Königsweg. In diesem Fall können nämlich die steuerlichen Vorteile einer kommunalen Lösung, die Befreiung von der Umsatzsteuer, nicht genutzt werden. Das muss mit eingerechnet werden.

Keine vorschnellen Schlüsse
Darüber hinaus geht es in einem solchen Fall nicht einfach um eine Beteiligung an der ENO. Letztere ist zur Zeit nur für die Müllabfuhr und Straßenreinigung südlich der Lesum zuständig, nicht aber in Bremen-Nord. Zudem gibt es weitere Unternehmen wie die KNO (Kompostierung Nord), die SEN (Schadstoffentsorgung Nord) sowie fünf unterschiedliche Betreiber von insgesamt 16 Recycling-Stationen. Hinzu kommt der Umweltbetrieb (UBB), der als kommunaler Eigenbetrieb in Bremen-Nord die Straßenreinigung innehat. Ob und wie diese unterschiedlichen Akteure in einem einzigen oder mehreren Beteiligungsunternehmen oder in einer Mischung aus Beteiligungen und voll kommunalen Lösungen organisiert werden können, liegt nicht ohne weiteres auf der Hand.

Bei einer Beteiligungslösung ist auch das eingangs beschriebenen Risiko einer Ausschreibung zu bedenken. Vor allem in diesem Punkt gibt es bislang noch keine abschließende Bewertung. Von daher ist jegliche schon geäußerte Favorisierung einer Beteiligungslösung vorschnell – und angesichts eines 100-Millionen-Risikos wenig problembewusst.

4. Wo stehen wir derzeit und wie geht es weiter?
Das zuständige Umwelt-/ Bau-Ressort ist aufgefordert, bei den offenen Fragen nachzuarbeiten und die Ergebnisse bis Mitte November der Stadträte-Runde vorzulegen. Die SPD wird am 26. November das Thema in einer großen Mitgliederveranstaltung mit Experten und Interessenvertretern nochmals eingehend diskutieren. Anfang Dezember wird der Landesvorstand dann eine grundlegende Positionierung in der Frage beschließen, wie die Rekommunalisierung gestaltet werden sollte. Die eigentliche Beschlussfassung für die grundlegende Weichenstellung erfolgt dann über die zuständige Umwelt-/Bau-Deputation, den Senat und die Bürgerschaft. Spätestens im Januar wird dann klar sein, in welche Richtung es weiter geht.

Die Haltung der SPD
Für die SPD in Bremen ist dabei klar: Wir sind grundsätzlich für eine weitgehend kommunale Lösung. Diese streben wir auch an. Die jetzige Frage ist deshalb: Wird eine vollständige Rekommunalisierung der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in 2018 in einem einzigen Schritt möglich sein oder werden wir zunächst noch einen Zwischenschritt über ein Beteiligungsmodell gehen müssen – um dann in 2028 mit besseren Voraussetzungen das Ziel zu erreichen.

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