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Was ist mir aktuell wichtig ist

Rekommunalisierung der Abfallentsorgung: SPD beschließt Weichenstellung
Der Landesvorstand der SPD, dem ich angehöre, hat am 5. Dezember einstimmig seine Weichenstellung für eine schrittweise Rekommunalisierung der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bremen beschlossen. Eine vollständige Rekommunalisierung schon in 2018 wird nicht angestrebt. Sie wäre mit zu großen Risiken verbunden. Das Ziel bleibt aber eine nachhaltige Stärkung des kommunalen Einflusses.
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Die wichtigsten Eckpunkte des Beschlusses sind:
Ein Beteiligungsmodell für die operative Durchführung der Entsorgungsaufgaben mit maßgeblichem Einfluss der Stadtgemeinde; die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur strategischen Bündelung und Weiterentwicklung der kommunalen Kompetenzen; maximale Laufzeiten der Beteiligungsverträge von 10 Jahren; eine beschleunigte Rekommunalisierung von Recycling-Stationen und Straßenreinigung; die Sicherstellung der besonderen Rechte der Altbeschäftigten bei ENO, KNO und SEN; die Beachtung der Interessen der übrigen Beschäftigten bei Nehlsen und in den Recycling-Stationen; die Sicherstellung einer Tarifbindung in den Beteiligungsunternehmen und die Einforderung eines sozialpartnerschaftlichen Bekenntnisses von privaten Beteiligungspartnern; sowie die Entwicklung eines Beteiligungsprozesses für die Zusammenarbeit mit der ver.di und den Betriebsräten bei der Neuorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung.

Die nächsten Schritte sind die Behandlung im Bremer Senat, in der Umwelt-Bau-Deputation und abschließend in der Bremischen Bürgerschaft.
Vorausgegangene Diskussion und Dokumente

Länderfinanzausgleich, Altschuldenregelung und die Zukunft Bremens
Im Jahr 2019 endet der Solidarpakt: Der Länderfinanzausgleich läuft aus und die Länder dürfen – gemäß der Schuldenbremse – letztmals Kredite zur Finanzierung ihrer Haushalte aufnehmen. Doch welche Regeln sollen künftig bei der Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gelten? Für die Zukunft Bremens ist das eine ungemein wichtige Frage, über die derzeit intensiv diskutiert und verhandelt wird.
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Nach vorne schauen – trotz Schulden
Bremen hat den tiefgreifenden wirtschaftlichen Strukturwandel der letzten 30 Jahre gut gemeistert. Das Erbe dieser schwierigen Zeit ist jedoch ein gewaltiger Schuldenberg von rund 20 Milliarden Euro. Bei einem Haushalt von rund 4 Milliarden Euro ist es unmöglich, sich aus dieser Verschuldung alleine heraus zu sparen. Übertriebene Versuche in dieser Richtung würden unweigerlich eine Abwärtsspirale in Gang setzen und den Standort Bremen schädigen. Zudem würden sie einem grundgesetzlichen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger entgegenlaufen: nämlich dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet.

Verhandlungssache: Lösungen für unterschiedlichste Interessen
Bremen ist deshalb auf Hilfen anderer Länder und des Bundes angewiesen und wird es weiterhin bleiben. Und deshalb sind die eingangs skizzierten Verhandlungen für Bremen so wichtig. Bei dieser grundsätzlichen Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern handelt es sich um eine hochkomplexe Materie: Es geht um den Finanzausgleich zwischen den unterschiedlichen Steueraufkommen der Bundesländer. Und es geht um die Regeln zur Einhaltung und Überwachung der deutschen Schuldenbremse sowie des europäischen Fiskalpaktes. Bei alledem prallen die teilweise unterschiedlichen Interessen von Bund und einzelner Länder hart aufeinander.

Erste Perspektiven einer Verständigung
Nach zahlreichen Gesprächen und ersten Abstimmungsrunden zeichnen sich erste grundlegende Einigungen ab, die für Bremen grundsätzlich positiv sind:

– Die Einnahmen aus dem Solidarzuschlag sollen auch über 2019 hinaus den öffentlichen Haushalten erhalten bleiben. Derzeit wird dabei eine Einarbeitung des Solidarzuschlags in die Einkommen- und Körperschaftsteuer favorisiert. Ein solcher Weg würde zwar in der Summe die ohnehin schon steuerstarken Bundesländer begünstigen – die Stadtstaaten würden aber relativ pro Einwohner am meisten erhalten.

– Länder, die durch Altschulden und Zinslasten hoch belastet sind, sollen eine besondere Unterstützung erhalten. Dazu zählen unbestritten Bremen und das Saarland. Möglicherweise aber auch weitere Konsolidierungsländer. Wie die Unterstützung ausgestaltet werden soll, ist noch unklar. Die Tendenz geht derzeit weniger in Richtung eines Altschuldenfonds, der einen Teil der Altschulden der Länder übernimmt. Wahrscheinlicher sind Zinshilfen. Für Bremen ist dabei besonders wichtig, dass eine solche Zinshilfe auch Vorkehrungen für einen Wiederanstieg der Zinsen in der Zukunft beinhaltet. Denn bei 20 Milliarden Euro Schulden bedeutet jeder Prozentpunkt mehr an Zinsen rund 200 Millionen Euro.

– Der Bund soll Länder und Gemeinden bei den hohen Sozialausgaben spürbar entlasten. Vorgesehen ist ein Betrag von 5 Milliarden Euro bei der Eingliederungshilfe für Behinderte. Im Gespräch ist alternativ auch eine gleich hohe Entlastung bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen des Arbeitslosengeldes-II.

Ein Ausblick: Auch andere Weichen werden neu gestellt
Die skizzierten Punkte bedürfen der weiteren Klärung und Konkretisierung. Darüber hinaus müssen sich Bund und Länder über eine Reihe weiterer Themen verständigen.
Besonders wichtig für Bremen ist etwa die Zukunft der so genannten Entflechtungsmittel. Dabei handelt es sich um die Mitfinanzierung des Bundes beim Hochschulbau, bei der Bildungsplanung, dem sozialen Wohnungsbau und der Gemeindeverkehrsfinanzierung.

Außerdem wird es um die weitere Unterstützung der neuen Bundesländer gehen. Die Orientierung soll wahrscheinlich nicht mehr die „Himmelsrichtung“ sein. Stattdessen werden strukturelle Probleme im Vordergrund stehen – die es nicht nur in den neuen Bundesländern, sondern auch in Bremen gibt.

Ein sehr heikles Thema ist nicht zuletzt die Überwachung der Länderhaushalte im Hinblick auf die Schuldenbremse und den Europäischen Fiskalpakt.

Unsere Verantwortung
Die Verhandlungsführung für alle diese Themen liegt beim Bremer Senat. Letztendlich muss aber die Bremische Bürgerschaft entscheiden, ob sie dem Ergebnispaket zustimmen wird.
Als Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss und in der SPD-Fraktion zuständig für überregionale Finanzfragen bin ich deshalb intensiv eingebunden in die interne politische Diskussion um die vielen Detailfragen dieses großen Finanzthemas.

Für einen besseren finanziellen Verbraucherschutz
Die Bremische Bürgerschaft hat den Senat beauftragt, sich im Bund verstärkt für einen besseren Verbraucherschutz einzusetzen. Großer Handlungsbedarf besteht insbesondere bei Finanz- und Versicherungsverträgen: Etwa bei der Deckelung der Dispo-Zinsen, bei der Kostenbremse von „Riester“-Verträgen und einer verbesserten Kosten-Transparenz von provisionsfinanzierten Beratungen.
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Es muss noch mehr getan werden
Überhöhte Kosten, mangelnde Transparenz und schlechte Beratung beim Vertrieb von Finanzprodukten – diese Mängeln kritisieren Verbraucherschützer schon seit langem. Die Europäische Union und der Bund haben deshalb schon mehrfach Anläufe genommen, die Probleme zu lösen. Manches ist aber halbherzig und unzureichend geblieben. Die Bremische Bürgerschaft hat sich daher in seiner Oktobersitzung mit einigen dieser Mängel befasst und den Bremer Senat zu mehreren Initiativen auf Bundesebene aufgefordert.

Gesetzliche Regelung für überhöhte Dispozinsen
Reformbedarf sieht die Bürgerschaft vor allem bei der Überziehung des Girokontos, den Dispo-Krediten. Dort bewegen sich die Zinssätze vielfach noch immer bei 10 Prozent und mehr, obwohl sich die Banken ihr Geld für weniger als ein halbes Prozent besorgen können. Da der Markt offensichtlich nicht funktioniert, ist es an der Zeit, einen gesetzlichen Deckel einzuziehen. Bei sieben Prozentpunkten über dem Referenzzins der Europäischen Zentralbank sollte deshalb künftig die Grenze liegen, fordert die Bürgerschaft auf Initiative von SPD und GRÜNEN.

„Riester“-Rente: Nicht teurer als nötig
Ein anhaltendes Ärgernis sind die vielfach sehr hohen Kosten bei der „Riester“-Rente und anderen staatlich geförderten Verträgen der privaten Altersvorsorge. Sinn dieser Verträge ist die Ergänzung der staatlichen Rente – und nicht die Förderung von Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften. Auf Vorschlag von SPD und GRÜNEN soll sich der Bremer Senat deshalb dafür einsetzen, dass die heutigen Durchschnittskosten solcher Verträge künftig die Obergrenze bilden. Überdurchschnittlich teure Anbieter müssten sich also anstrengen und preiswerter werden.

Honorar-Beratungen im Sinne des Kunden
Da der normale Verbraucher kein Finanzexperte ist, benötigt er eine gute Beratung. Daran mangelt es jedoch häufig, weil die Berater nicht für eine gute Beratung entlohnt werden, sondern nur für die erfolgreiche Vermittlung eines Finanzproduktes. Dafür bekommen sie ihre Provision. Die alternative Lösung wäre deshalb eine Honorarberatung, bei der Berater nur dem Kunden verpflichtet sind. Die meisten Verbraucher scheuen aber diese Beratung, weil sie dafür zahlen müssen – während die provisionsfinanzierte Beratung bei Banken und Finanzvertrieben scheinbar kostenlos ist. Tatsächlich werden die unterm Strich viel höheren Provisionen letztendlich vom Kunden bezahlt.

Mehr Durchblick bei den Kosten
Um hier Durchblick zu schaffen und die Benachteiligung der Honorarberatung abzubauen, fordert die Bürgerschaft einen neuen Weg: Auch bei der provisionsfinanzierten Beratung soll der Kunde künftig eine regelrechte Rechnung erhalten – damit er sieht, was ihn die Beratung kostet. Zudem soll er jährlich eine Aufstellung bekommen, welche laufenden Bestandsprovisionen aus seinem Vermögen entnommen wurden.

Was noch auf meiner Agenda steht: Mehr Wahrheit bei Preis- und Zinsangaben

Nicht immer ist drin, was draufsteht
Zu den überfälligen Reformen zählen die Überarbeitung der Preisangaben-Verordnung und ihre Weiterentwicklung zu einer Preis- und Zinsangaben-Verordnung. Es geht insbesondere um die Angaben des Effektivzinses bei Krediten und festverzinslichen Geldanlagen.
Hintergrund: Der nominale Zinssatz eines Kredites oder einer Geldanlage sagt allein nichts über die tatsächliche Verzinsung aus. Denn dabei spielen auch Gebühren, etwaige Auf- oder Abschläge beim Nennwert des Finanzbetrages oder die Zeitpunkte eine Rolle, an denen die Zinsen zu zahlen sind.

Diese Besonderheiten können rechnerisch in einem Effektivzins erfasst werden. Bei Geldanlagen spricht man stattdessen auch von der Rendite. Ob Effektivzins oder Rendite: beide sollen für Preiswahrheit und Preisklarheit sorgen und es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, die beste Auswahlentscheidung zu treffen. In der Praxis hapert es aber insbesondere an zwei Punkten:

– Zum einen läuft die derzeitige Berechnungsweise eines Effektivzinses bei Krediten fehl, wenn sie mit einem Ansparprodukt kombiniert werden. Das kann eine Lebensversicherung sein, ein Investmentfonds oder ein Bausparvertrag. Bei solchen Kombinationsfinanzierungen werden die tatsächlichen Kosten derzeitig nicht erfasst und damit häufig gerade die schlechteren Angebote bevorzugt.

– Zum anderen gibt es bei Geldanlagen bislang überhaupt keine Pflicht, den Effektivzins oder die Rendite anzugeben. Das ist völlig unverständlich, da sich jeder Profi natürlich an der Rendite orientiert. Anders als die Profis können normale Verbraucher sich die Rendite aber nicht selbst errechnen.

Ein erster Versuch, eine Bundesratsinitiative Bremens beim Effektivzins von Kombinationsfinanzierungen zu starten, ist leider an unserem Koalitionspartner gescheitert. Ihm war das Thema zu kompliziert – obwohl die Materie für die Verbraucher natürlich noch schwerer verständlich ist.
Hier werden wir aber nicht locker lassen und für eine neue Initiative werben, die dann auch die Angabe des Effektivzinses bei Geldanlagen einschließt.